Vision
- Gesundheit für jeden Menschen zugänglich machen
- Schmerzfreie Bewegung im Alltag ermöglichen
- Ein aktives und glückliches Leben fördern
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern
- Die Lebensqualität nachhaltig steigern

Ob Schmerzlinderung, Prävention oder die Verbesserung deiner körperlichen Leistungsfähigkeit - wir helfen dir, die Aufgaben deines Lebens gestärkt zu bestreiten. Unser professionelles Team vereint fundiertes Fachwissen, langjährige Erfahrung und die nötige Motivation, um dich nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards optimal zu betreuen. Willkommen ist bei uns jeder, unabhängig vom Versicherungsstatus, Geschlecht, Alter oder Herkunft!
Jetzt Termin vereinbarenDie Inhalte in der Physiotherapie reichen von Behandlungen von Schmerzen bis zu der Verbesserung von Beweglichkeit und der Funktionsfähigkeit. Grundsätzlich gilt: Wer sich besser bewegt, der lebt auch besser. Entdecke unser Leistungsspektrum und erfahre, welche Behandlungen zu deinen Zielen passen.

Inhaberin & Physiotherapeutin
Ich möchte dir dabei helfen, deinen aktuellen Gesundheitszustand zu verstehen und dir damit die Möglichkeit bieten, gemeinsam deine persönlichen Ziele zu erreichen. Denn nur wenn du verstehst, wie dein Körper funktioniert und was er dir mitteilen möchte, haben wir eine gute Grundlage, aus der wir gemeinsam stärker und gesünder herausgehen können, ohne Skalpell und Medikamente.

Praxisassistenz & angehende Physiotherapeutin
Besonders interessiert mich der ganzheitliche Ansatz der Physiotherapie - den Menschen nicht nur körperlich, sondern in seiner gesamten Lebenssituation zu betrachten. Dabei liegt der Fokus auf individuelle Begleitung, auf dem Weg zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität.

Physiotherapeutin
Als Physiotherapeutin motiviert mich vor allem, gemeinsam mit meinen Patientinnen und Patienten individuelle Lösungswege zu entwickeln, die ihnen helfen, ihre Beschwerden selbstständig zu bewältigen. Dabei stehen sowohl die Freude an der Bewegung als auch eine langfristige Unabhängigkeit von meiner Behandlung im Mittelpunkt.
Vereinbare deinen Termin stressfrei - fülle das Formular aus und teile uns dein Anliegen mit.
Unser Team ist für dich da: Wir rufen dich gerne persönlich zurück oder nehmen Kontakt per E-Mail auf, um gemeinsam einen passenden Termin zu vereinbaren.
Bloherfelder Str. 20 · 26129 Oldenburg
Beim Laden der Karte werden Daten, insbesondere deine IP-Adresse, an Google übermittelt. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Solltest du aktuelle Befunde zu deinen Beschwerden besitzen, z.B. OP-Berichte, Röntgenbilder o.ä., bring diese gerne zu deinem ersten Termin mit. Ansonsten nimm bitte ein großes Handtuch und funktionale Kleidung mit.
Direkt vor der Praxis, in der Bloherfelderstraße, befinden sich Haltestreifen. Außerdem
kannst du neben der Praxis, auf dem Hof, bei der jeweiligen Beschilderung parken.
Bitte achte darauf, dass du weder den Fuß- noch den Radweg oder Einfahrten blockierst. Solltest du
direkt vor der Praxis keinen Parkplatz finden, kannst du bei der
Alten Molkerei (Bloherfelderstraße 2-6) unter der Autobahnbrücke parken und die Praxis fußläufig
(ca. eine Gehminute) erreichen.
Ja, wir bieten dir alle Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung an. Lass dich
gerne beraten, um die für dein Anliegen passende Leistung zu finden.
Außerdem besitzen wir durch den Heilpraktiker für Physiotherapie die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu
diagnostizieren – d.h. du kannst auch ohne ärztliche Diagnose zu uns kommen.
Die Behandlungskosten ohne ärtzliche Verordnung orientieren sich an den Preisen der
gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlichversicherte können die Kosten durch eine Zusatzversicherung für
Heilpraktikerleistungen abdecken.
Da die Preise der gesetzlichen Krankenkassen mehrfach im Jahr variieren, sprich uns am besten direkt
auf unsere aktuellen Preise an.
Freiberuflich tätige Physiotherapeuten haben keinen gesetztlichen Rahmen in der
Gestaltung von Privatpreisen. Da die Preisgestaltung dennoch nach dem Patientenrecht nachvollziehbar und
einsehbar sein muss, orientieren wir uns an der
Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Dein Erstattungsanspruch durch die private Krankenversicherung richtet sich nach dem Tarif, den du mit
deiner Versicherung vertraglich vereinbart hast und ist unabhängig von unserer Preisgestaltung.
Wenn du einer gesetzlichen Krankenversicherung angehörst, musst du ähnlich wie bei den
Medikamenten einen Teil der Behandlungskosten in Form einer Zuzahlung selbst tragen. Diese Zuzahlung setzt
sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10€ sowie 10% der Therapiekosten. Sie wird pro Verordnung fällig
und wird entsprechend für die vollständige Behandlungsserie berechnet. Dieser Betrag wird mit der
Krankenkasse verrechnet ist möglichst bei Antritt der Behandlung zu begleichen. Du kannst in unserer
Praxis bar, via Karte oder kontaktlos zahlen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zuzahlungsbefreit.
Es gibt Möglichkeiten, z.B. bei geringem Einkommen, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bitte
sprich darüber mit deiner Krankenkasse. Verordnungen der BG (Berufsgenossenschaft) sind
nicht zuzahlungspflichtig.
Die Heilmittel-Richtlinien (HeilM-RL)
sehen in §15 vor, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung einer Verordnung
begonnen werden muss. Derzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie eine Sonderregelung, dass die
Verordnung auch innerhalb von 28 Kalendertagen noch ihre Gültigkeit behält. Jedoch hat der Arzt die
Möglichkeit in dem Feld „spätester Behandlungsbeginn“ ein Datum einzutragen, welches über
die Frist hinaus reicht.
Verordnungen der BG und aus dem Entlassmanagement müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum
begonnen werden. Bei beiden Verordnungen ist eine Unterbrechung nicht erlaubt. Auch hier muss im Falle von
z.B. Krankheit oder Urlaub eine neue Verordnung bestellt werden. Privatverordnungen sind 3 Monate nach
Ausstellung gültig.
Bitte melde dich direkt bei uns, wenn du weißt, dass du einen Behandlungstermin
nicht wahrnehmen können – spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn. Im Falle einer nicht fristgerecht
abgesagten Terminvereinbarung, die von unserer Praxis nicht kurzfristig neu vergeben werden kann, sehen
wir uns bedauerlicherweise verpflichtet, dir den kassenüblichen Satz für diese Behandlungseinheit in
Form einer Ausfallrechnung in Rechnung zu stellen.
Diese Vereinbarung halten wir auch mit dir in einem Behandlungsvertrag fest.
Warum?
Weil eine physiotherapeutische Praxis eine Bestellpraxis mit festen Terminen ist. Sobald du einen
Behandlungstermin vereinbarst, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß
§611ff BGB
zwischen Physiotherapie Denker und dir zustande.
Aufgrund des rechtskräftig geschlossenen Vertrages ist
unsere Praxis dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten,
Behandlungsmaterialien, Behandlungszeit und Therapeuten bereitzustellen. Gleichzeitig obliegt es den
Patient*innen, zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Andernfalls sind sie verpflichtet, die entsprechende
Vergütung zu entrichten.